Geflügeltransporte
Geflügel-Transport
Der Kleintiertransport erfolgt auf der Grundlage der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Befördern von Ziervögeln, Kleinnagern, Hausgeflügel und Reptilien in Behältnissen gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 (BGBl. I S. 1337).
Der Geflügeltransport wird Montag, Dienstag bzw. Mittwoch durchgeführt.
Die Abholung der Tiere erfolgt in einer Zeitspanne ab 12 Uhr. Die Zustellung erfolgt am Folgetag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr.
Für den Geflügeltransport dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen Tiertransportbehältnisse verwendet werden. Maße der Kartons 30 cm x 30 cm x 25 cm und dürfen auch nur nach den Richtlinien des Kartons befüllt werden. Die Tiertransportbehältnisse sind zum einmaligen Gebrauch.
Die Kartons werden bei Abholung vom Kurier mitgebracht. Die Begleitinformation auf dem Karton ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Folgende Angaben sind zu machen: Verpackt am/um, Angaben zum Versender, Eigenschaften des Tieres, Versorgung im Notfall, bei Bemerkung ist die Anzahl der Tiere einzutragen
Bei falschen Versandangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Versender und es droht der sofortige Beförderungsauschluß. Die Tiere werden kostenpflichtig zum Versender zurückgesandt.
Auf Anfrage können Geflügeltransporte auch per Direktfahrt (ohne Umladung, Zustellung taggleich wie Abholung) in einem klimatisierten Transporter erfolgen.
Für temperaturgeführte Transporte bieten wir Fahrzeuge in den Temperaturbereichen von –8 bis 25°C (IQ, OQ, PQ) mit permanenter und lückenloser Temperaturdokumentation an.
Die Fa. SKLM GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung eingetreten sind. Eine Versicherung ist nicht möglich.
Kraftstoff-Zuschlag
Der Zuschlag des Leistungsmonats ergibt sich aus der Differenz des Dieselpreises des Vor-Vormonats zum Referenzpreis 2015. Der Diesel-Zuschlag bezieht sich auf die Nettofracht, exkl. Versicherung, zzgl. der aktuellen MwSt.-pflichtigen Leistungen.
Der Treibstoffzuschlag für den Monat Dezember 2023 beträgt:
national:
24 %
international:
24 %
Berechnungsgrundlage [national]
Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Durchschnittspreis für Dieselkraftstoff.
Durchschnittspreise national
Berechnungsgrundlage [international]
Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Durchschnittspreis für Kerosin auf dem Rotterdamer Spotmarkt.
Durchschnittspreise international
Zuschlagsätze
Stand: Januar 2015
Leistungen
Overnight Transporte
Sameday und Sonderfahrten
Tiertransporte
Geflügeltransporte
Bootstransporte
Mehrwertlogistik / Lagerhaltung
Gepäcklogistik
Temperaturgeführte Transporte